
Kredit für nachhaltige Renovationsarbeiten
Finanzieren Sie die nachhaltige Renovation Ihres Eigenheims zu einem Vorzugszinssatz von 3.90 %.
Ein Vorzugszinssatz von 3.90 %
Die Auszahlung eines Cash-Bonus bei vollständiger Rückzahlung des Kredits am Ende der Laufzeit
Die geleisteten Zinszahlungen können vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden
Energieeffizienz und erneuerbare Energien werden gefördert
Das Wesentliche
Finanzierung Ihrer nachhaltigen Renovationsarbeiten
Haben Sie vor eine Solaranlage zu installieren, Ihren alten Boiler zu ersetzen oder wollen Sie Erdwärme nutzen? Mit unserem Kredit für nachhaltige Renovationsarbeiten verfügen Sie über eine schnelle und kostengünstige Lösung zur Finanzierung nachhaltiger Renovationsarbeiten oder energieeffizienter Anlagen, ohne dass Sie Ihre Hypothek erhöhen müssen.
Schnell und einfach
Um Sie bei der Verwirklichung Ihres Projekts optimal zu unterstützen, teilt Ihnen die BCGE spätestens 24 Stunden nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen mit, ob Ihnen der Kredit gewährt wird oder nicht.
Bonus am Ende der Laufzeit
Wenn Sie den Kredit am Ende der Laufzeit vollständig zurückzahlen, erhalten Sie von uns einen Cash-Bonus in Höhe von 1 % des Kreditbetrages (exkl. Zinsen).
Weitere Informationen
Konditionen
- Sie sind in der Schweiz wohnhaft
- Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer einer Immobilie im Kanton Genf (Schuldner/in muss im Grundbuch eingetragen sein)
- Vorlage des vom Amt für Energie des Kantons Genf (OCEN) erteilten Förderbescheids (GEnergie 2050)
- Mi ndestalter für die Kreditvergabe: 18 Jahre
- Betrag: mind. CHF 2 500.–, max. CHF 100 000.–
- Laufzeit: 6–60 Monate
- Vorzeitige Rückzahlung: keine Entschädigung fällig (ausser Bearbeitungskosten)
- Cash-Bonus: Bei Vertragsende kann die Kundin bzw. der Kunde innerhalb von 3 Monaten nach Zahlung der letzten Monatsrate einen Cash-Bonus in Höhe von 1 % des Kreditbetrags verlangen, sofern:
- keine vorzeitige Rückzahlung erfolgt ist
- der Lohn der Kundin bzw. des Kunden während der gesamten Laufzeit des Kredits in voller Höhe auf ein Konto bei der BCGE überwiesen wurde
- kein Zahlungsverzug bei den Monatsraten des Privatkredits vorlag (keine Überziehung des Kontos während der gesamten Kreditlaufzeit)
- das Konto nicht überzogen wurde
- Die Gewährung eines Kredits ist verboten, wenn er zu einer Überschuldung der Verbraucherin oder des Verbrauchers führt.
Widerrufsfrist
Das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) gewährt Kundinnen und Kunden eine 14-tägige Widerrufsfrist. Sofern die Kundin bzw. der Kunde bestätigt, keinen Gebrauch vom Widerrufsrecht gemacht zu haben, werden die Mittel ab dem 15. Tag freigegeben